Komplettsanierung Berlin

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Kurzantwort

Komplettsanierung und Haussanierung in Berlin: Was gehört dazu?

Bei einer Komplettsanierung in Berlin wird eine Wohnung oder ein Wohnhaus in nahezu allen wesentlichen Bereichen erneuert: Rückbau, Leitungen, Bad, Innenausbau, Böden und Oberflächen, bei einer Haus- oder Gebäudesanierung zusätzlich Fassade, Dach, Keller und Stränge. Für eine Wohnung kostet das etwa 830 bis 2.140 Euro pro Quadratmeter inklusive Mehrwertsteuer (netto 700 bis 1.800 Euro), die Bauzeit liegt nach Freigabe bei 6 bis 8 Wochen. Wohn- und Mehrfamilienhäuser kalkuliert die Hochwall GmbH erst nach der Bestandsaufnahme vor Ort und koordiniert die vereinbarten Fachgewerke bis zur Abnahme.

Projekt kompakt

Auf einen Blick

  • ObjektrahmenWohnungen und Wohnhäuser mit mehreren betroffenen Bereichen
  • ReihenfolgeRückbau, Technik, Ausbau, Oberflächen und Abnahme
  • EntscheidendFreigaben, Materialwahl, Logistik und klare Schnittstellen

Anbieter und zentrale Projektkoordination: Hochwall GmbH, Generalunternehmen aus Berlin-Wedding. Fachlicher Ansprechpartner: Geschäftsführer Ing. Malik Bulat, Bauingenieur. Unternehmen und Projektverantwortung kennenlernen.

Komplett sanierter Wohnbereich eines Wohnhauses mit Treppe und verbundenen Räumen

Eine Komplettsanierung verbindet zahlreiche Entscheidungen und Gewerke: Was bleibt erhalten, was wird zurückgebaut, welche Installationen werden erneuert und in welcher Reihenfolge entstehen Bad, Wände, Böden und Oberflächen? Die Hochwall GmbH strukturiert diese Schnittstellen für den im Angebot vereinbarten Gesamtumfang und hält Zuständigkeiten und Änderungen nachvollziehbar fest.

Typischer Leistungsumfang einer Komplettsanierung in Berlin

  • Bestandsaufnahme, Aufmaß und Festlegung erhaltenswerter Bauteile
  • Rückbau, Demontage, Entsorgung und Vorbereitung der Arbeitsbereiche
  • Koordination notwendiger Elektro- und Sanitärarbeiten durch Fachgewerke
  • Komplette Badsanierung in Berlin einschließlich Abdichtung, Fliesen und Montage
  • Innenausbau in Berlin mit Trockenbau, Decken, Vorsatzschalen und angepasster Raumaufteilung
  • Untergrundaufbau sowie Parkett, Vinyl, Laminat oder Fliesen
  • Maler-, Spachtel- und Tapezierarbeiten sowie Türen und Zargen
  • Baustellenkoordination, Abschlussarbeiten, Abnahme und Übergabe

Entscheidungen, die vor dem Baustart feststehen sollten

  • Welche Bauteile, Türen, Dielen oder Stuckelemente erhalten bleiben
  • Welche Grundriss-, Elektro-, Sanitär- und Heizungsänderungen geplant sind
  • Welche Oberflächenqualität, Materialien und sichtbaren Details vereinbart werden
  • Wer notwendige Fachplanungen, Genehmigungen und Zustimmungen beauftragt
  • Bis wann Sanitärobjekte, Fliesen, Böden, Türen und Leuchten freigegeben sind
  • Welche Bereiche leer, zugänglich und für Material oder Entsorgung nutzbar sind

Planung, Genehmigungen und Zuständigkeiten ausdrücklich festlegen

Planungs-, Statik-, Energie- oder Genehmigungsleistungen sind nicht automatisch Bestandteil einer Ausführung. Wenn sie erforderlich sind, werden Zuständigkeit, Schnittstellen und benötigte Unterlagen vor Beginn ausdrücklich festgelegt. Auf diese Weise bleiben Freigabepunkte und Entscheidungen für Auftraggeber und Gewerke nachvollziehbar.

Wovon hängen die Kosten einer Komplettsanierung in Berlin ab?

Die Kosten einer Komplettsanierung hängen vor allem vom Zustand des Objekts, der Sanierungstiefe und der gewünschten Ausstattung ab. Ein belastbarer Preis ist deshalb erst nach einer Besichtigung und klaren Leistungsabgrenzung möglich. Anschließend erhalten Sie ein nachvollziehbares Angebot für den vereinbarten Umfang.

Für die Kalkulation sind vor allem vier Bereiche entscheidend:

  • Bestand und Rückbau: Umfang der Demontage und erst nach dem Öffnen erkennbare Schäden
  • Technische Erneuerung: Elektro-, Sanitär- und Heizungsarbeiten
  • Ausbau und Ausstattung: Bad, Böden, Türen, Oberflächen und Materialqualität
  • Baustellenbedingungen: Etage, Zugang, Entsorgung, Genehmigungen und notwendige Fachplanung

Welche Faktoren bestimmen die Dauer einer Komplettsanierung?

Die Bauzeit ergibt sich nicht nur aus der Menge der Arbeiten, sondern aus deren Abhängigkeiten. Rückbau schafft zunächst Sicht auf den Bestand; technische Rohinstallationen müssen vor dem Schließen der Bauteile fertig sein. Abdichtung, Estrich, Putz und Beschichtungen benötigen die vorgesehenen Arbeits-, Trocknungs- und Freigabeschritte. Erst anschließend folgen Oberflächen, Montage, Restpunktprüfung und Abnahme. Frühzeitige Materialentscheidungen und geklärte Zustimmungen machen diese Reihenfolge belastbarer.

Fachliche Einordnung

Fachliche Hinweise und Quellen

Bei umfassenden Eingriffen sollten Bestandsrisiken und energetische Ziele vor der Ausführung geklärt werden. Förderbedingungen und der Umgang mit möglichen Gefahrstoffen richten sich nach dem konkreten Objekt.

  • KfW: Wohngebäude – Kredit (261) — Aktuelle Programminformationen zur energetischen Sanierung zum Effizienzhaus; Voraussetzungen und Zeitpunkt der Antragstellung sind vorab zu prüfen.
  • BAuA: Informationsportal Asbest — Behördliche Hinweise dazu, bei welchen älteren Gebäuden und Bauprodukten mit Asbest gerechnet werden muss.

Welche Vorgaben im konkreten Projekt gelten, muss anhand von Gebäude, Lage und geplanter Maßnahme geprüft werden. Die verlinkten Hinweise ersetzen keine rechtliche, technische oder förderbezogene Einzelfallprüfung.

Abnahme und Übergabe

Zum Abschluss prüfen wir den vereinbarten Leistungsumfang gemeinsam. Erkennbare Restpunkte werden festgehalten und Zuständigkeiten für deren Erledigung geklärt. So endet die Komplettsanierung nicht mit dem letzten Arbeitstag, sondern mit einer nachvollziehbaren Übergabe.

Komplettsanierung Wohnung oder Haus: Was ist der Unterschied?

Die Komplettsanierung einer Wohnung in Berlin dauert nach Freigabe 6 bis 8 Wochen und liegt je nach Zustand, Umfang und Ausstattung bei etwa 830 bis 2.140 Euro pro Quadratmeter inklusive Mehrwertsteuer (netto 700 bis 1.800 Euro). Bei einem Wohnhaus oder Mehrfamilienhaus kommen Fassade, Dach, Keller, Versorgungsstränge und Treppenhaus hinzu – den Zeitplan dafür legen wir erst nach der Bestandsaufnahme fest.

Komplettsanierung einer Wohnung: Zahlen zur Orientierung

Für eine 80 m² große Wohnung ergibt der Rahmen von 830 bis 2.140 Euro pro Quadratmeter inklusive Mehrwertsteuer (netto 700 bis 1.800 Euro) rechnerisch etwa 66.600 bis 171.400 Euro brutto (netto 56.000 bis 144.000 Euro). Der untere Wert gilt für intakte Leitungen und einfache Ausstattung, der obere für neue Elektrik und Sanitärleitungen, Grundrissänderungen und hochwertige Oberflächen. Die Bauzeit von 6 bis 8 Wochen beginnt mit der Freigabe; Bestandsaufnahme, Angebot, Materialentscheidungen und eventuelle Genehmigungen laufen vorher. Detaillierte Beispiele finden Sie im Ratgeber zu den Kosten einer Wohnungssanierung in Berlin.

Was kommt bei einem Wohnhaus oder Mehrfamilienhaus dazu?

Bei einem ganzen Gebäude reicht der Quadratmeterrahmen der Innenräume nicht aus, weil Gebäudehülle und Haustechnik eigene Kostenblöcke sind: Fassade, Dach, Keller, Stränge, Treppenhaus und Außenanlagen. Was bei diesen Bauteilen vorab zu klären ist, steht im Abschnitt Gebäudesanierung in Berlin.

Weil Zustand und Reihenfolge dieser Bauteile erst vor Ort erkennbar sind, nennen wir für ein Haus keine pauschale Wochenzahl. Der Kostenrahmen wird nach der Bestandsaufnahme vor Beginn festgelegt; Änderungen erfolgen nur nach Abstimmung.

Ablauf einer Komplettsanierung: Wie läuft das Projekt Schritt für Schritt?

Eine Komplettsanierung läuft in acht Schritten ab – von der Anfrage bis zur dokumentierten Übergabe:

  1. Anfrage und Bestandsaufnahme: Wir besichtigen Wohnung oder Haus, nehmen Maße, Zustand und Leitungswege auf und klären Ihr Zielbild.
  2. Angebot: Sie erhalten ein verbindliches Angebot mit Leistungsbeschreibung. Die Angebotserstellung ist kostenpflichtig und wird bei Auftragserteilung voll verrechnet.
  3. Freigaben und Zustimmungen: Materialien, WEG-Beschlüsse, Milieuschutz- oder Denkmalschutzgenehmigungen und Mieterinformationen werden vor Baubeginn abgeschlossen.
  4. Rückbau und Befund: Demontage, Entsorgung und Prüfung der freigelegten Bauteile; Abweichungen vom Angebot besprechen wir sofort.
  5. Rohinstallation: Elektro, Sanitär und Heizung werden durch die Fachgewerke verlegt, solange Wände und Böden offen sind.
  6. Rohbau innen: Trockenbau, Putz, Estrich und Abdichtung einschließlich der nötigen Trocknungszeiten.
  7. Oberflächen und Montage: Fliesen, Böden, Maler, Türen, Sanitärobjekte und Leuchten.
  8. Abnahme und Übergabe: Gemeinsame Prüfung, Restpunktliste, Dokumentation und Gewährleistung nach VOB/B oder BGB je nach Vertrag.

Gebäudesanierung in Berlin: Mehrfamilienhaus, Fassade, Dach und Stränge

Eine Gebäudesanierung in Berlin erneuert nicht nur einzelne Wohnungen, sondern die Teile, die das ganze Haus betreffen: Gebäudehülle, Dach, Keller, Versorgungsstränge und Gemeinschaftsflächen. Typischer Fall ist das Berliner Mehrfamilienhaus, oft bewohnt und im Eigentum einer Eigentümergemeinschaft oder eines Vermieters. Weil Gerüst, Abschaltungen und Arbeiten in bewohnten Wohnungen zusammenkommen, legt die Hochwall GmbH die Reihenfolge der Bauteile vor Beginn fest; Kosten und Zeitplan für ein ganzes Haus nennen wir erst nach der Bestandsaufnahme vor Ort. Diese Bauteile nehmen wir dabei einzeln auf:

  • Dach und oberste Geschossdecke: Eindeckung, Dachentwässerung und Dämmung; wird die Dachdeckung samt Lattung erneuert, gelten Dämmanforderungen nach Anlage 7 GModG
  • Fassade: Fassadensanierung von Putz und Stuck oder Fassadendämmung mit WDVS; wird der Außenputz auf mehr als 10 Prozent der gesamten Außenwandfläche erneuert, ist in der Regel zu dämmen
  • Fensteranschlüsse und Balkone: Fensterbänke, Abdichtung und Dämmung festlegen, bevor die Fassade geschlossen wird
  • Steig- und Fallstränge: Wasser, Abwasser und Heizung strangweise erneuern, mit angekündigten Abschaltungen im bewohnten Haus
  • Keller: Feuchte, Kellerdeckendämmung und Hausanschlüsse
  • Treppenhaus und Eingang: Oberflächen, Beleuchtung, Briefkastenanlage und Klingel
  • Hof und Außenanlagen: Wege, Entwässerung und Müllstandplatz

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet die Eigentümerversammlung über die Sanierung; die Hausverwaltung bereitet Angebote und Beschluss vor. Die Instandsetzung von Dach, Fassade oder Strängen ist Erhaltung des Gemeinschaftseigentums nach § 19 WEG. Was darüber hinausgeht, etwa ein Aufzug oder eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Dämmung, ist eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG; für die Kosten gelten dann eigene Regeln nach § 21 WEG.

In sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutz nach § 172 BauGB) brauchen Modernisierungen und andere bauliche Änderungen vorher eine Genehmigung des Bezirksamts; reine Instandsetzung ist in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Vermieter kündigen Modernisierungen nach § 555c BGB spätestens drei Monate vor Beginn in Textform an. Diese Punkte klären wir mit Verwaltung oder Eigentümern vor dem Angebot; eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Komplettsanierung für Hausverwaltungen und Immobiliengesellschaften

Für Hausverwaltungen, WEGs und Immobiliengesellschaften arbeitet die Hochwall GmbH mit einem festen Ansprechpartner und schriftlichen Abstimmungen. Art und Umfang der Dokumentation – Fotodokumentation vor und nach den Arbeiten, Aufmaß, Baustellenprotokolle, Änderungsanzeigen mit Kostenfolge, Rechnungsaufteilung nach Wohneinheiten – legen wir vor Beginn mit Ihnen fest, damit sich die Unterlagen in Eigentümerversammlungen verwenden lassen.

Strangsanierung im bewohnten Haus

Bei einer Strangsanierung im bewohnten Haus arbeiten wir strangweise und halten die Zeitfenster in den Wohnungen kurz. Abschaltungen von Wasser, Abwasser oder Heizung kündigen wir rechtzeitig mit Datum und Uhrzeit an, klären mit der Hausverwaltung Provisorien für Wasser und WC und schützen Treppenhaus und Wohnungszugänge. Vermieter müssen Modernisierungen nach § 555c BGB mindestens drei Monate vorher ankündigen; Einzelheiten dazu im Ratgeber Mieterrechte bei Sanierung – eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Leerstehende Einheiten zwischen zwei Mietverhältnissen sanieren wir nacheinander mit einheitlichem Standard, damit Ausstattung und Kosten je Wohnung vergleichbar bleiben; wie das abläuft, beschreibt die Seite Leerwohnungssanierung in Berlin. Die Hochwall GmbH ist in der Handwerksrolle eingetragen und mit einer Betriebshaftpflicht bis 5.000.000 Euro versichert.

Ausgeführte Bäder und Wohnbereiche sehen Sie in den Referenzen der Hochwall GmbH. Zum Schutz der Privatsphäre veröffentlichen wir dort keine Objektadressen oder Projektjahre.

Häufige Fragen zur Komplettsanierung in Berlin


Was kostet eine Komplettsanierung in Berlin pro Quadratmeter?

Eine Komplettsanierung einer Wohnung in Berlin kostet etwa 830 bis 2.140 Euro pro Quadratmeter inklusive Mehrwertsteuer (netto 700 bis 1.800 Euro). Der Wert hängt von Zustand, Umfang und Ausstattung ab: Bleiben Leitungen und Grundriss erhalten, liegt der Preis am unteren Rand; neue Elektrik, neue Sanitärleitungen, ein komplettes Bad und hochwertige Oberflächen führen zum oberen Rand. Für ein ganzes Haus kommen Fassade, Dach, Keller und Stränge als eigene Kostenblöcke hinzu. Ein verbindliches Angebot erstellen wir nach der Bestandsaufnahme vor Ort.

Wie lange dauert die Komplettsanierung einer Wohnung?

Die Bauzeit einer Komplettsanierung liegt bei 6 bis 8 Wochen ab Freigabe. Eine Teilsanierung braucht 4 bis 6 Wochen, ein einzelnes Bad 3 bis 5 Wochen. Vorher laufen Bestandsaufnahme, Angebot, Materialentscheidungen und gegebenenfalls Genehmigungen; diese Vorlaufzeit kommt hinzu. Bei einem Wohnhaus mit Fassade, Dach und Strängen legen wir den Zeitplan erst nach der Bestandsaufnahme fest, weil die Reihenfolge der Gewerke vom Zustand des Gebäudes abhängt.

Was gehört alles zu einer Komplettsanierung?

Zu einer Komplettsanierung gehören Rückbau, Elektro-, Sanitär- und Heizungsarbeiten durch Fachgewerke, das Bad, Trockenbau, Putz, Böden, Türen, Maler- und Abschlussarbeiten. Bei einem Haus kommen Fassade, Dämmung, Dach, Keller, Steig- und Fallstränge sowie Treppenhaus dazu. Verbindlich ist nicht eine pauschale Liste, sondern der nach der Bestandsaufnahme im Angebot beschriebene Leistungsumfang. Planung, Statik und Genehmigungen werden gesondert vereinbart.

Was umfasst eine Gebäudesanierung in Berlin?

Eine Gebäudesanierung in Berlin umfasst die Bauteile, die das ganze Haus betreffen: Dach, Fassade mit Fensteranschlüssen, Keller, Steig- und Fallstränge, Treppenhaus und Außenanlagen, auf Wunsch zusammen mit der Sanierung einzelner Wohnungen. Welche Bauteile tatsächlich erneuert werden, legt das Angebot nach der Bestandsaufnahme fest; Kosten und Zeitplan für ein Haus nennen wir erst danach. In einer Eigentümergemeinschaft braucht die Sanierung einen Beschluss der Eigentümerversammlung, in Milieuschutzgebieten zusätzlich eine Genehmigung des Bezirksamts für Modernisierungen. Wird der Außenputz auf mehr als 10 Prozent der gesamten Außenwandfläche erneuert, ist die Fassade nach § 36 GModG in der Regel zu dämmen.

Was ist der Unterschied zwischen Komplettsanierung und Kernsanierung?

Eine Kernsanierung baut ein Gebäude bis auf die tragende Struktur zurück; eine Komplettsanierung erneuert nahezu alle wesentlichen Bereiche, lässt aber erhaltenswerte Bauteile wie Stuck, Dielen oder Kastenfenster bestehen. In der Praxis gehen beide Begriffe ineinander über. Für Berliner Altbauwohnungen ist die Komplettsanierung mit Erhalt der Substanz meist der passende Rahmen; eine Kernsanierung betrifft eher ganze Häuser mit Eingriffen in Tragwerk und Gebäudehülle.

Kann man während einer Komplettsanierung in der Wohnung wohnen bleiben?

Bei einer Komplettsanierung ist ein Verbleib in der Wohnung in der Regel nicht sinnvoll. Wenn Bad, Böden, Elektrik und mehrere Räume gleichzeitig offen sind, fehlen Wasser, Strom und staubfreie Rückzugsräume. Für eine leere Wohnung ist die Bauzeit zudem kürzer, weil kein Schutz bewohnter Bereiche nötig ist. Bei einer Strangsanierung im bewohnten Haus arbeiten wir dagegen abschnittsweise und stimmen Provisorien für Wasser und WC mit der Hausverwaltung ab.

Braucht man für eine Komplettsanierung in Berlin eine Genehmigung?

Ob eine Baugenehmigung nötig ist, hängt vom Eingriff in Tragwerk und Gebäudehülle ab. In vielen Berliner Lagen ist unabhängig davon eine Genehmigung des Bezirksamts erforderlich: In sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutz nach § 172 BauGB) müssen Modernisierungen genehmigt werden; unter Denkmalschutz gilt das DSchG Berlin. In einer WEG braucht es für bauliche Veränderungen einen Beschluss nach § 20 WEG. Das ersetzt keine Rechtsberatung; wir klären mit Ihnen vor Beginn, welche Zustimmungen vorliegen müssen.

Gibt es Förderung für eine Komplettsanierung in Berlin?

Ja, für energetische Maßnahmen innerhalb einer Komplettsanierung gibt es Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude: BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, KfW-Kredite und Zuschüsse für Effizienzhaus-Sanierung und Heizungstausch sowie die steuerliche Förderung nach § 35c EStG für selbstgenutztes Wohneigentum. Voraussetzung ist meist ein Energieeffizienz-Experte und ein Antrag vor Baubeginn; beim BAFA-Zuschuss muss bei Antragstellung bereits ein Bauvertrag vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage steht. Aktuelle Konditionen prüfen Sie unter kfw.de und bafa.de; Details im Ratgeber Förderung.

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